Gesetze des Spielplatzes

Das Jahr neigt sich zu Ende und damit auch das erste Spielplatzjahr meines Wirbelwindes. Spielplätze sind dankbare Erfindungen. Ist die Laune noch so schlecht, wenn es auf den Spielplatz geht, schnappt sie sich voller Begeisterung ihr Sandspielzeug und stapft in Vorfreude auf Klettergerüst, Rutsche und co. drauflos. Regelmäßig haben wir gerne nach dem Kindergarten dort einen Stop eingelegt. Schade nur, dass es nun schon so früh dunkel wird. Wer kam eigentlich auf die Idee auf Spielplätzen keine Beleuchtung zu installieren? Oder ist das nur auf unserem Stammspielplatz der Fall? Welches Kind geht im Winter um vier Uhr schlafen? Eigentlich schade. Da muss man sich in der dunklen Jahreszeit ein Alternativprogramm überlegen. Ideen folgen… 🙂

Doch nun möchte ich etwas anderes beschreiben. Denn mir ist aufgefallen, dass sich auf Spielplätzen Gesetzmäßigkeiten etabliert haben, die von Generation zu Generation weitergegeben zu werden scheinen. Hier folgt eine Auswahl:

1. Rücksicht nehmen
Die größeren Kinder müssen auf die kleineren Kinder
Rücksicht nehmen, also aufpassen, dass sie keinen Knirps umrennen, umhüpfen,
wegrutschen oder anschaukeln.

2. Spielzeug teilen
Die Spielzeuge der anderen Kinder stehen den eigenen
Kindern zur freien Verfügung. Der Anstalt halber sollten die Eltern oder das
Kind (wenn alt genug) kurz gefragt werden. Legitimer wird es nochmals, wenn man
selber etwas Spielzeug, zum Beispiel einen Sandeimer, zu Beginn der Spielzeit
beisteuert.

3. Rutschen
Die Rutsche ist zum Rutschen da. Es dürfen keine Steine
darauf geworfen werden, es darf nicht hochgeklettert, darauf gestanden oder die
gesamte Rutsche mit einer Sitzblockade besetzt werden. Es ist zügig darauf herunterzurutschen,
jedoch erst, wenn der Vordermann den potenziellen Aufprallraum verlassen hat.

4. Essen teilen
Bei anderen schmeckt es immer besser als bei der Mutter.
Kinder riechen wie ein Spürhund bereits aus 50 Metern Entfernung, wenn am
anderen Ende des Spielplatzes jemand die Weintrauben auspackt. Dann gibt es
kein Halten mehr und die Kleinen stürmen los, als hätten sie seit Tagen nichts
zu essen mehr gesehen, dabei hat die Mutter das Brötchen oder die Banane
bereits in der Hand. Daher gilt: Eltern dürfen das Essen mit familienfremden
Kindern teilen, jedoch nicht ohne vorher mit den Eltern des bettelnden Kindes
Rücksprache gehalten zu haben, ehe es sich über die Köstlichkeiten hermachen
darf. Man weiß ja nie, ob nicht eine Unverträglichkeit oder hygienische
Bedenken dahinter stecken.

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